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Donnerstag, 19. November 2015

Einladung "Open House" des ÖDKH 20.11.2015, 18 Uhr in St. Pölten

 

Österreichischer Berufsverband der Kindergarten- und HortpädagogInnen

in elementaren bis zu sekundären Bildungseinrichtungen

 

 

 

 

 

 

E I N L A D U N G

an

 Plattform EduCare Blog von Google

und FreundInnen

zum

 

O P E N  H O U S E

am Freitag, 20. November 2015 um 18:00 Uhr

im

BILDUNGSHAUS ST. HIPPOLYT

3100 St. Pölten, Eybnerstraße 5

 

mit den VertreterInnen des ÖDKH

sowie mit

 

 

Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis

zum aktuellen Thema

„IM LABYRINTH DER AUSBILDUNGSREFORM FÜR KINDERGARTEN- UND HORTPÄDAGOGINNEN“

 

Aus organisatorischen Gründen wird um

Anmeldung

gebeten!

 

 

 

 

Das „Elementarpädagogik-Paket“ der Bildungsreformkommission

 

Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung, in der die wesentlichen Grundlagen für die Entwicklung der Kinder gelegt werden. Potential-, Begabungs- und Sprachförderung beginnen schon dort. Das Fundament für den weiteren Bildungsweg der Kinder wird gebaut. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen und gut ausgebildete und engagierte Pädagoginnen und Pädagogen.

 

1.      Einführung eines bundesweit einheitlichen Bildungskompasses für alle Kinder (analog zum Best-Practice Mutter-Kind-Pass) ab 3,5 Jahren

-          Einführung einer verpflichtenden Potentialanalyse ab 3,5 Jahren (Sprach- und Entwicklungsscreenings) im Rahmen eines Eltern-Kind-Pädagoginnen und Pädagogen-Gesprächs im Kindergarten - rechtzeitig vor Eintritt in den Kindergarten.

-          Durchgehende Sprachstands- und Entwicklungsdokumentation mittels Portfolio- System vom Kindergarten an bis zum Ende der Schullaufbahn. Die Informationen über das Kind folgen dem Kind in jede neue Einrichtung und begleiten es in seiner Entwicklung (siehe Punkt 4).

2.      Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für alle, mit Opt-out-Möglichkeit

-          Der Maßstab für das Opt-out ist das zuvor erfolgte Sprach- und Entwicklungsscreening im Rahmen des Bildungskompasses (siehe Punkt 1) und die bereits im Rahmen der bestehenden Vereinbarung bezüglich des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres festgelegten Ausnahmekriterien.

-          Eine Opt-out-Möglichkeit wegen des Entwicklungsstandes oder aus sprachlichen Gründen kann nach 3 Monaten erfolgen.

-          Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf werden zur Herstellung einer frühen Chancengerechtigkeit bereits im Kindergarten durchgehend beobachtet und zielgenau gefördert.

 

3.      Entwicklung eines verbindlichen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmens in Abstimmung mit den Ländern bis Ende 2016

Bundesweit einheitliche Mindest-Qualitätsstandards werden gemeinsam zwischen Bund und Ländern bis Ende 2016 erarbeitet, beschlossen und in einem Stufenplan bis 2025 umgesetzt.

 

a)      Elementarpädagogische Bildungsziele (inhaltliche Rahmenbedingungen) Festlegung von klar definierten Bildungszielen (entwicklungspsychologisch, kognitiv, motorisch, emotional, sozial, physisch und sprachlich) als Kriterien für ein durchgehendes Portfolio-System (Bildungskompass, siehe Punkt 4).

b)      Mindest-Qualifikations- und Ausbildungsanforderungen für den elementarpädagogischen Bereich und Ausweitung des interkulturellen Support-Personals

Bundesweit einheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsanforderungen für im Kindergarten arbeitendes Personal je nach Funktion (pädagogische Assistentinnen und Assistenten, Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Leiterinnen und Leiter)

·         Fokus auf Sprachförderkompetenzen (Deutsch als Zweitsprache), Kompetenzen für eine durchgehende Portfolio-Analyse für den neuen Bildungskompass (Sprach- und Entwicklungsstandfeststellungen), Talente-, Interessen- und Begabtenförderung usw.

·         Die Ausbildung und der Einsatz interkultureller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht sowohl die Unterstützung und Begleitung der Pädagoginnen und Pädagogen in soziokultureller Hinsicht (z.B. Information zu Sachverhalten und kulturellen Hintergründen) als auch im Bereich der Sprachkompetenzen.

 

4.      Durchgehende Sprachstands- und Entwicklungsdokumentation mittels Portfolio-System (Bildungskompass)

Einführung eines bundesweit einheitlichen Portfolio-Systems (Bildungskompass) zur genauen Dokumentation und Evaluation von im Kindergarten durchgeführten (Sprach-)Fördermaßnahmen und Entwicklungsstände der Kinder (Nutzen dieser erhobenen Daten in der Schuleingangsphase NEU und Weiterverfolgung bis zum Ende der Schullaufbahn).

 

5.      Weiterentwicklung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) BAKIPs werden von Bildungsanstalten in berufsbildende höhere Schulen (BHS) mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen und Berechtigungen übergeführt.

a)      Überarbeitung der Anstellungserfordernisse für Pädagoginnen und Pädagogen

Jede BAKIP-Lehrerin und jeder BAKIP-Lehrer an der BAKIP-Neu hat einen Bachelor-Abschluss an den Verbünden (Pädagogische Hochschulen, Universitäten).

b)     Überarbeitung BAKIP-Lehrpläne

Kompetenzorientierte Ausbildung für die zukünftige Arbeit im Kindergarten.

c)      neue Aufnahme- und Eignungsverfahren für BAKIP-Schülerinnen und

-Schüler

Fokus auf die Eignung für den Beruf, Erhöhung der Diversität des Personals (Mehrsprachigkeit, Inklusion, Anteil an männlichen Pädagogen).

 

6.      Anrechnung und Anerkennung (tertiärer) Qualifikationen für die Berufs- befähigungen der neuen BHS für Elementarpädagogik (ehemalige BAKIP) mit entsprechendem Praxisnachweis

Der Beruf wird in Zukunft auch für Erwachsene und Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger attraktiver. Neue und bereits bestehende tertiäre Angebote mit ausreichenden Praxiserfahrungsanforderungen können auch zu einer Berufsbefähigung für den Kindergarten führen. Der Beruf wird durchlässiger, ein späterer Einstieg wird möglich.

 

7.      Ausbau eines verschränkten Fort- und Weiterbildungsangebotes an Verbünden (Pädagogische Hochschulen, Universitäten) und Landesakademien für Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Primarstufenpädagoginnen und -pädagogen

Verstärkte Abstimmung der Angebote von Bund und Ländern, Nutzung von Synergien und Kooperation bei der Weiterentwicklung von Fortbildungsangeboten.

 

8.      Stärkung der Forschung im Bereich der Elementarpädagogik und Beteiligung an internationalen Projekten (z. B. OECD) zur Elementarpädagogik, frühkindlichen Förderung

Die Teilnahme an aktuellen Projekten zur Unterstützung der Evaluierung der eigenen Systeme. Reflexion und Wissenstransfer aus internationalen Best-Practice- Beispielen, als Beitrag zu einer umfassenden Qualitätssteigerung und Förderung von Bildungsinnovationen.

 

Ø  Siehe dazu die Aussendung des ÖDKH: http://elementarbildung.blogspot.co.at/2015/11/osterreichischer-berufsverbandder.html

Ø  Siehe dazu die Aussendung der Plattform EduCare: http://elementarbildung.blogspot.co.at/2015/11/bildungsreformkommission.html

 

 

 

Aussender und Rückfragen

Raphaela Keller

Vorsitzende des ÖDKH

Thaliastraße 130/12

1160 Wien

ÖSTERREICH

+43 (699)19220503

E-Mail: office@oedkh.at

Homepage: http://www.oedkh.at

 

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