ELEMENTARPÄDAGOGISCHE INFORMATIONEN
vom Mittwoch, 30. September 2015
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Bund finanziert letztes Kindergartenjahr weitere drei Jahre - Kritik der Opposition an mangelnder Umsetzung des Regierungsübereinkommens und fehlende Begutachtungsmöglichkeit
Die Verlängerung der Kostenbeteiligung des Bundes für das verpflichtende letzte Gratis-Kindergartenjahr ist zentraler Inhalt einer sogenannten 15a-Vereinbarung mit den Ländern, die heute im Familienausschuss mit S-V-G-N-Mehrheit beschlossen wurde.
Auch in den nächsten drei Jahren (bis inklusive Kindergartenjahr 2017/2018) werden jeweils Mittel in der Höhe von 70 Mio. € zur Verfügung gestellt. Noch keine Einigung gab es bezüglich eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres; dessen Besuch kann jedoch kostenlos bzw. auf sozial gestaffelter Basis von den Ländern angeboten werden, um die vorschulische Förderung weiter zu verbessern. Um mehr Anreize für einen verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht zu schaffen, sollen Fachleute überdies in zeitgerechten verpflichtenden Beratungsgesprächen den Eltern vermitteln, welche Vorteile bei der Entwicklung ihrer Kinder – psychisch, sozial, kognitiv und sprachlich – Kinderbetreuungseinrichtungen bieten.
Siehe dazu die ohne Begutachtung beschlossene Regierungsvorlage zum Staatsvertrag „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18"
Bundesministerin Sophie Karmasin wies darauf hin, dass die vom Finanzminister frei gegebenen 210 Mio. € für die nächsten drei Jahre nicht nur zur Weiterführung des obligatorischen Kindergartenbesuchs ein Jahr vor Schulantritt dienen sollen, sondern auch der Ausweitung vergünstigter oder unentgeltlicher Kinderbildungsangebote für die Altersgruppe der 4-Jährigen. Bundeszuschüsse, die nicht zum Ersatz von Elternbeiträge benötigt werden, können für Maßnahmen der Qualitätssicherung wie verkleinerte Gruppengrößen genutzt werden, heißt es in der Regierungsvorlage. Mit den vorgesehenen Elterngesprächen, die in der Regel wohl von den PädagogInnen durchgeführt werden, wolle man einen Weg des Dialogs beschreiten, erläuterte die Ressortchefin. Entsprechende Leitfäden dafür werden gerade ausgearbeitet. Die geplante Evaluierung werde dann zeigen, ob diese Maßnahme greife. Wenn es keinen deutlichen Fortschritt gibt, werde man weiter über die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres diskutieren. Es könne daher auch nicht von einem Bruch des Regierungsübereinkommens, das eine Implementierung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres ab 2018 vorsieht, die Rede sein.
Weiters gab Karmasin zu bedenken, dass Gratisangebote nicht automatisch dazu führen, dass 100 % der Kinder in die Betreuungseinrichtungen geschickt werden; dies sehe man etwa in Wien. Die Bundeshauptstadt sei auch das Schlusslicht, was die Betreuungsquote 4-jähriger Kinder anbelangt (unter 90 %). Die Ministerin teilte noch mit, dass auch behinderte Kinder unter die Besuchspflicht fallen und von den Kindergärten aufgenommen werden müssen.
Die SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger räumte ein, dass ihre Fraktion mit der Lösung nicht ganz zufrieden sei. Der heutige Kompromiss sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die Länder sich außerstande sahen, zusätzliche Angebote bei gleichbleibenden Mitteln zur Verfügung zu stellen. Sie erinnerte aber daran, dass 2016 eine Evaluierung geplant ist und dass die Gespräche in einer Arbeitsgruppe fortgeführt werden.
Harald Walser und Judith Schwentner (GRÜNE): „Enttäuscht"
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<![endif]>Harald Walser und Judith Schwentner von den Grünen zeigten sich sehr enttäuscht über den vorliegenden Kompromiss, zumal im Regierungsübereinkommen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr festgeschrieben sei. Ihrer Ansicht nach werden die falschen Prioritäten gesetzt, da man wieder einmal bei den Schwächsten spare.
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<![endif]>Harald Walser und Judith Schwentner von den Grünen zeigten sich sehr enttäuscht über den vorliegenden Kompromiss, zumal im Regierungsübereinkommen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr festgeschrieben sei. Ihrer Ansicht nach werden die falschen Prioritäten gesetzt, da man wieder einmal bei den Schwächsten spare.
Schwenter ging auch noch auf den diesbezüglichen Antrag der Grünen ein, wo auf die große Bedeutung von Krippen und Kindergärten als zentrale Bildungseinrichtung hingewiesen wird. Der Besuch einer qualitativ hochwertigen elementaren Bildungseinrichtung könne zudem einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, unterschiedliche Familienlagen auszugleichen und damit auch potenziell in ihrer Entwicklung gefährdete Kinder einen chancengerechten Einstieg in die Schullaufbahn zu ermöglichen.
è Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zweites verpflichtendes kostenloses Kindergartenjahr für alle Kinder http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00126/fname_337833.pdf
Walser forderte erneut bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Bereich Elementarpädagogik.
è Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeskompetenz Elementarpädagogik http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00122/fname_337706.pdf
Die Anträge der Grünen wurden mehrheitlich vertagt.
Beate Meinl-Reisinger (NEOS): „Die Regierungsvorlage enthält einige positive Aspekte"
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<![endif]>Die Regierungsvorlage enthalte einige positive Aspekte, meinte NEOS-Vertreterin Beate Meinl-Reisinger, wie etwa die Einhaltung eines Bildungsrahmenplans durch die Länder und die Finanzierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, falls Mittel übrig bleiben. Weiters setzte sie sich für den qualitativen Ausbau der frühen Sprachförderung in Krippen bzw. in Kindergärten ein. Um die Kinder individuell, ganzheitlich und sachgerecht fördern zu können, sollten ExpertInnen aus den Bereichen der Sprachpädagogik bzw. der Spezialpädagogik, der Kultur- und Sozialanthropologie, der Psychologie, der Traumatologie und ähnlichem beigezogen werden, forderte die NEOS-Abgeordnete. Außerdem müsste neben dem Erlernen der deutschen Sprache der Fokus vornehmlich auf die generelle Sprachentwicklung, die interkulturelle Kommunikation, die Wertschätzung gegenüber anderen Kulturen und auch die Förderung der Muttersprache gelegt werden.
<![endif]>Die Regierungsvorlage enthalte einige positive Aspekte, meinte NEOS-Vertreterin Beate Meinl-Reisinger, wie etwa die Einhaltung eines Bildungsrahmenplans durch die Länder und die Finanzierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, falls Mittel übrig bleiben. Weiters setzte sie sich für den qualitativen Ausbau der frühen Sprachförderung in Krippen bzw. in Kindergärten ein. Um die Kinder individuell, ganzheitlich und sachgerecht fördern zu können, sollten ExpertInnen aus den Bereichen der Sprachpädagogik bzw. der Spezialpädagogik, der Kultur- und Sozialanthropologie, der Psychologie, der Traumatologie und ähnlichem beigezogen werden, forderte die NEOS-Abgeordnete. Außerdem müsste neben dem Erlernen der deutschen Sprache der Fokus vornehmlich auf die generelle Sprachentwicklung, die interkulturelle Kommunikation, die Wertschätzung gegenüber anderen Kulturen und auch die Förderung der Muttersprache gelegt werden.
è Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sprachförderung in der Kinderbetreuung http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01258/index.shtml
Der Antrag der NEOS wurde mehrheitlich vertagt.
Keine Zustimmung zu der Vorlage kam von Seiten der Freiheitlichen, wobei Abgeordnete Carmen Schimanek vor allem monierte, dass nicht einmal ein Begutachtungsverfahren durchgeführt worden war. Auch die Elterngespräche hielt sie für wenig zielführend; die dafür vorgesehen Mittel könnte man sinnvoller investieren.
Alle Zitate aus http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK1015/index.shtml
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