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Mittwoch, 11. März 2015

Elementarpädagogische Informationen vom 11. 03. 2015


Uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtekonvention in Österreich

Rücknahme der Vorbehalte zu den Art. 13, 15 und 17 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Die bei der Ratifikation der Kinderrechtskonvention abgegebenen Vorbehalte im Jahr 1992 bezogen sich auf die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die heute beschlossene Zurückziehung der Vorbehalte stellt ein erstes Ergebnis des im Jahr 2012 eingerichteten Kinderrechte-Monitoring-Prozesses dar und ist ein entscheidender Schritt zur umfassenden Implementierung der Kinderrechtekonvention in Österreich, wie vom UN-Kinderrechteausschuss in Genf wiederholt gefordert.

Mit der Zurücknahme der Vorbehalte wird nicht nur den wiederholten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, sondern auch dem evolutiv-dynamischen Charakter der Menschenrechte in Österreich Rechnung getragen. Dem entspricht auch die international vielbeachtete Verankerung der zentralen Grundsätze der Kinderrechtekonvention im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vom 20. Jänner 2011.
Verfassungsgesetzlich verankert sind darin insbesondere das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit (Art. 5), das Recht des Kindes auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in seinen eigenen Angelegenheiten und das für die gesamte Rechts- und Sozialordnung geltende Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip (Art. 1).

„Damit die in Gesetzen verbrieften Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern real Wirkung im Leben junger Menschen zeigen, ist in der allgemeinen Öffentlichkeit auch ein entsprechendes Bewusstsein für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Kindern und für ihren Schutz vor Übergriffen und Gewalt zu schaffen. "Ich möchte mit Bewusstseinsbildung darauf aufmerksam machen, dass wir zu gewaltfreier Erziehung in Österreich kommen. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen - allein in dem er hinschaut anstatt wegzuschauen. Denn Gewalt darf niemals Teil der Erziehung sein. Die sogenannte "g'sunde Watschn" ist niemals gesund sondern immer nur falsch und abzulehnen!" betont dazu Familien- und Jugendministerin Karmasin .(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0088/karmasin-uneingeschraenkte-geltung-der-kinderrechtekonvention-in-oesterreich-ist-richtiger-schritt)

HINTERGRUNDINFORMATION

Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) und ist das wichtig­ste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkom­men über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf zwei Staaten — der Sudan und die USA — haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert.

“Übereinkommen über die Rechte des Kindes” - http://www.kinderrechtskonvention.info/un-kinderrechtskonvention/ueberblick/
Siehe dazu auch KINDERRECHTE IN ÖSTERREICH - http://www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-in-osterreich/

Siehe dazu auch UNICEF ÖSTERREICH - https://www.unicef.at/kinderrechte/kinderrechte-in-oesterreich/

Siehe dazu auch NETZWERK KINDERRECHTE - http://www.kinderhabenrechte.at/

Siehe dazu auch Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit  - http://www.kinderjugendgesundheit.at/publikationen_wissenswertes.php?id=128

Siehe dazu auch Österreichische Kinderfreunde, Institut für Kinderrechte - http://wien.kinderfreunde.at/V/Institut-fuer-Kinderrechte
Siehe dazu auch Plattform EduCare, Arbeitsgruppe Kinderrechte im Kindergarten - http://www.plattform-educare.org/kinderrechte.htm

 
NEOS begrüßt Stärkung der Kinderrechte in Österreich
Menschenrechtssprecher Niki Scherak: "Das Zurückziehen der Vorbehalte gegen Teile der Kinderrechtskonvention war ein längst überfälliger Schritt"

"Der heutige Beschluss des Ministerrates, die Vorbehalte gegen Teile der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen, stimmt mich optimistisch hinsichtlich der weiteren Stärkung der Kinderrechte in Österreich", so Niki Scherak, Menschenrechtssprecher von NEOS. Und weiter: "Durch das Zurückziehen der Vorbehalte wird die uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtskonvention in Österreich nun endlich ermöglicht. Trotzdem: Die vollständige Verankerung aller Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung ist nach wie vor ausständig!" (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0149/neos-begruesst-staerkung-der-kinderrechte-in-oesterreich)


Familienbund: Kinder brauchen unseren Schutz
Endlich uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtekonvention in Österreich

Der Österreichische Familienbund begrüßt den Ministerratsbeschluss, die Vorbehalte gegen die Artikel 13, 15 und 17 der UN Kinderrechtekonvention zurückzuziehen. Diese Artikel beinhalten die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

"Der Familienbund hat von Anfang an gegen diese Vorbehalte Einspruch erhoben. Endlich sind sie Geschichte", freut sich Familienbundpräsident Vbgm. Mag. Bernhard Baier. "Wir treten seit Jahrzehnten für die Wahrung der Rechte von Kindern und Familien ein. Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz der Gesellschaft. Familien müssen sich darauf verlassen können, dass sie von der Gesellschaft und der Politik unterstützt werden. Denn das eine bedingt das andere." (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150311_OTS0108/familienbund-kinder-brauchen-unseren-schutz)
 

Georg Strasser: Kinderrechte zu leben ist gesellschaftliche Pflicht
Alle Gebote der Kinderrechtskonvention werden voll in unser Recht umgesetzt

Strasser weiter: "Unsere Gesellschaft hat die Pflicht, Kinderrechte zu leben. Kinderrechte sind eine Chance für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft zu mehr Gemeinschaftssinn, zu mehr Zusammenhalt in den Familien und in unserem Staat. Kinder haben ein Recht auf ihre Kindheit - sie sollen unbeschwert und gewaltfrei aufwachsen können und Kind sein dürfen. Denn Kinder, die sich eigenständig und gewaltfrei entwickeln können, werden später als Erwachsene für positive Impulse sorgen. Und sie werden Veränderungen in Gang setzen, die wir dringend brauchen." (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0107/georg-strasser-kinderrechte-zu-leben-ist-gesellschaftliche-pflicht)

Kinderfreunde zu Kinderrechten: Teilziel erreicht, die Arbeit geht weiter
Entfernung des Erfüllungsvorbehalts ist ein Meilenstein

Erneut hält Czernohorszky jedoch fest, dass damit die richtige Arbeit nicht beendet sei, sondern jetzt erst richtig losgehe: "Wir bleiben dabei: Das ist ein erster Schritt - nun heißt es, gemeinsam die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Konkret geht es zum Beispiel darum, Kindern und Jugendlichen mehr Mitsprache in allen Bereichen zu verschaffen, ein gerechtes und spannendes Bildungssystem zu gewährleisten und die Rechte allen Kindern - zum Beispiel auch Flüchtlingskindern - zu garantieren und auch die wachsende Kinderarmut zu bekämpfen", so Czernohorszky abschließend. (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0171/kinderfreunde-zu-kinderrechten-teilziel-erreicht-die-arbeit-geht-weiter)


Volksanwaltschaft begrüßt Ministerratsbeschluss zu UN-Kinderrechtskonvention
Kräuter: Handlungsbedarf bei unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen

Volksanwalt Günther Kräuter begrüßt den Beschluss des gestrigen Ministerrats, Vorbehalte gegen einzelne Artikel der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen. Er betrachtet

dies als weiteren Fortschritt Österreichs hinsichtlich des Schutzes von Kinderrechten, gleichzeitig weist er auf in Österreich nochungelöste menschenrechtliche Problemfelder hin. "Nach wie vor werden minderjährige unbegleitete Flüchtlinge entgegen den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention anders behandelt als Kinder und Jugendliche mit österreichischer Staatsbürgerschaft", kritisiert Kräuter. In Österreichs Erstaufnahmezentren des Bundes (Thalham/Traiskirchen) befinden sich rund 750 Kinder und Jugendliche, für die niemand die

Obsorgeverantwortung trägt. Auch die Länder sieht Kräuter gefordert: "Es ist wichtig, dass diese im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sofort nach deren Eintreffen in Österreich übernehmen." Kräuter appelliert neuerlich an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern, ihrer Verantwortung zur Verbesserung der Lebenssituation von benachteiligten Kindern nachzukommen. Denn die UN-Kinderrechtskonvention, deren Bestimmungen in Österreich im Verfassungsrang stehen, sichert Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates zu. (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150311_OTS0136/?utm_source=2015-03-11&utm_medium=email&utm_term=inline&utm_content=html&utm_campaign=mailaboeinzel)
 

WIENWAHL 2015
 
Die BKHW - Berufsgruppe von Kindergarten- und HortpädagogInnen Wiens und die unabhängige Personengruppe Bildung – wir sind die Markie haben an alle bekannten für die Wiener Gemeinderatswahl werbenden Parteien eine Mail geschickt, in der ersucht wird, die „Vorstellungen/Visionen und Konzepte ihrer Partei für die Elementarpädagogik (Kleinkindgruppe, Krabbelstube, Krippe, Kindergarten, Kindergruppe, Hort)  in Wien“ darzulegen.
Bisher sind folgende Antworten veröffentlicht worden:

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agendAVolk
http://www.agenda-volk.at/
av@agenda-volk.at
 
Arbeitsmarkt, Gesundheit- und Bildungswesen – um nur ein paar wesentlichere Bereiche zu nennen -   müssen vor etwaigen Prestige- und Spaßprojekten absoluten Vorrang haben!

Die Neue Mittelschule wird nur dann funktionieren, wenn bereits der Weg dorthin, also Volksschule und auch der Kindergarten, entsprechend modernisiert wird.

FPÖ Wien
Rathausplatz 8
1010 Wien
http://www.fpoe-wien.at/
lgst.wien@fpoe.at

        Ausbildung der Pädagogen: Dreijähriger Universitätslehrgang mit Bachelorabschluss/ bei vorheriger Absolvierung der BAKIP dreisemestriger Universitätslehrgang mit Bachelorabschluss:

        Verkleinerung der Betreuungsgruppen

        Verbesserung des Betreuungsschlüssels

        Aufstockung der Betreuungsplätze, v.a. im Krippenbereich

        Verpflichtendes Kindergartenjahr nur für Kinder mit Sprachdefiziten

 Detailinformationen siehe unter https://www.yumpu.com/de/document/embed/wunC9tJ7FOo9Qw31 (Kapitel Familie und Generationen)

Freidemokraten
Ramperstorffergasse 14/1,
1050 Wien
info@freidemokraten.at 
www.freidemokraten.at

Unsere programmatischen Ansätze hinsichtlich dieser von Ihnen gestellten spezialisierten Fragen liegen zurzeit nicht in Einzelheiten vor. Wir werden freilich aus den vorgegebenen Leitlinien und den bisher entwickelten bildungspolitischen Ansätzen sowie unserer geltenden Beschlusslage entsprechende Positionen entwickeln.

Grundsätzlich halten wir für Kleinkinder in erster Linie die Sozialisierung bei ihren Eltern und im Kreis der Familie für erstrebenswert.

Laufende Informationen finden Sie unter:

 
 

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