Uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtekonvention in
Österreich
Rücknahme der Vorbehalte zu den Art. 13, 15 und 17 des
UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Die bei der
Ratifikation der Kinderrechtskonvention abgegebenen Vorbehalte im Jahr 1992
bezogen sich auf die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die heute beschlossene Zurückziehung
der Vorbehalte stellt ein erstes Ergebnis des im Jahr 2012 eingerichteten
Kinderrechte-Monitoring-Prozesses dar und ist ein entscheidender Schritt zur
umfassenden Implementierung der Kinderrechtekonvention in Österreich, wie vom
UN-Kinderrechteausschuss in Genf wiederholt gefordert.
Mit der
Zurücknahme der Vorbehalte wird nicht nur den wiederholten Empfehlungen des
UN-Kinderrechtsausschusses, sondern auch dem evolutiv-dynamischen Charakter der
Menschenrechte in Österreich Rechnung getragen. Dem entspricht auch die
international vielbeachtete Verankerung der zentralen Grundsätze der
Kinderrechtekonvention im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
vom 20. Jänner 2011.
Verfassungsgesetzlich
verankert sind darin insbesondere das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit (Art.
5), das Recht des Kindes auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung
seiner Meinung in seinen eigenen Angelegenheiten und das für die gesamte
Rechts- und Sozialordnung geltende Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip (Art. 1).
„Damit die
in Gesetzen verbrieften Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern real
Wirkung im Leben junger Menschen zeigen, ist in der allgemeinen Öffentlichkeit
auch ein entsprechendes Bewusstsein für die Achtung der Persönlichkeitsrechte
von Kindern und für ihren Schutz vor Übergriffen und Gewalt zu schaffen.
"Ich möchte mit Bewusstseinsbildung darauf aufmerksam machen, dass wir zu
gewaltfreier Erziehung in Österreich kommen. Jede und jeder von uns kann dazu
beitragen - allein in dem er hinschaut anstatt wegzuschauen. Denn Gewalt darf
niemals Teil der Erziehung sein. Die sogenannte "g'sunde Watschn" ist
niemals gesund sondern immer nur falsch und abzulehnen!" betont dazu
Familien- und Jugendministerin Karmasin .(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0088/karmasin-uneingeschraenkte-geltung-der-kinderrechtekonvention-in-oesterreich-ist-richtiger-schritt)
HINTERGRUNDINFORMATION
Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention
ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention
on the Rights of the Child, CRC) und ist das wichtigste internationale
Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Kinderrechte sind Menschenrechte. Das
Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen
Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Die Kinderrechtskonvention
wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedet. Bis auf zwei Staaten — der Sudan und die USA — haben alle
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
“Übereinkommen über die Rechte des
Kindes” - http://www.kinderrechtskonvention.info/un-kinderrechtskonvention/ueberblick/
Siehe dazu auch KINDERRECHTE IN
ÖSTERREICH - http://www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-in-osterreich/Siehe dazu auch UNICEF ÖSTERREICH - https://www.unicef.at/kinderrechte/kinderrechte-in-oesterreich/
Siehe dazu auch NETZWERK KINDERRECHTE -
http://www.kinderhabenrechte.at/
Siehe dazu auch DEMOKRATIEWEBSTATT - http://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-kinderrechte/kinderrechte-in-oesterreich/
Siehe dazu auch Österreichische Liga
für Kinder- und Jugendgesundheit - http://www.kinderjugendgesundheit.at/publikationen_wissenswertes.php?id=128
Siehe dazu auch Österreichische
Kinderfreunde, Institut für Kinderrechte - http://wien.kinderfreunde.at/V/Institut-fuer-Kinderrechte
Siehe dazu auch Plattform EduCare,
Arbeitsgruppe Kinderrechte im Kindergarten - http://www.plattform-educare.org/kinderrechte.htm
"Der heutige
Beschluss des Ministerrates, die Vorbehalte gegen Teile der
UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen, stimmt mich optimistisch hinsichtlich
der weiteren Stärkung der Kinderrechte in Österreich", so Niki Scherak,
Menschenrechtssprecher von NEOS. Und weiter: "Durch das Zurückziehen der
Vorbehalte wird die uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtskonvention in
Österreich nun endlich ermöglicht. Trotzdem: Die vollständige Verankerung aller
Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung
ist nach wie vor ausständig!" (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0149/neos-begruesst-staerkung-der-kinderrechte-in-oesterreich)
Familienbund: Kinder
brauchen unseren Schutz
Endlich uneingeschränkte
Geltung der Kinderrechtekonvention in Österreich
Der Österreichische
Familienbund begrüßt den Ministerratsbeschluss, die Vorbehalte gegen die
Artikel 13, 15 und 17 der UN Kinderrechtekonvention zurückzuziehen. Diese
Artikel beinhalten die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
"Der Familienbund hat
von Anfang an gegen diese Vorbehalte Einspruch erhoben. Endlich sind sie
Geschichte", freut sich Familienbundpräsident Vbgm. Mag. Bernhard Baier.
"Wir treten seit Jahrzehnten für die Wahrung der Rechte von Kindern und
Familien ein. Kinder und Jugendliche brauchen den Schutz der Gesellschaft.
Familien müssen sich darauf verlassen können, dass sie von der Gesellschaft und
der Politik unterstützt werden. Denn das eine bedingt das andere." (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150311_OTS0108/familienbund-kinder-brauchen-unseren-schutz)
Georg Strasser:
Kinderrechte zu leben ist gesellschaftliche Pflicht
Alle Gebote der
Kinderrechtskonvention werden voll in unser Recht umgesetzt
Strasser
weiter: "Unsere Gesellschaft hat die Pflicht, Kinderrechte zu leben.
Kinderrechte sind eine Chance für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft zu
mehr Gemeinschaftssinn, zu mehr Zusammenhalt in den Familien und in unserem
Staat. Kinder haben ein Recht auf ihre Kindheit - sie sollen unbeschwert und
gewaltfrei aufwachsen können und Kind sein dürfen. Denn Kinder, die sich
eigenständig und gewaltfrei entwickeln können, werden später als Erwachsene für
positive Impulse sorgen. Und sie werden Veränderungen in Gang setzen, die wir
dringend brauchen." (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0107/georg-strasser-kinderrechte-zu-leben-ist-gesellschaftliche-pflicht)
Kinderfreunde zu
Kinderrechten: Teilziel erreicht, die Arbeit geht weiter
Entfernung des
Erfüllungsvorbehalts ist ein Meilenstein
Erneut hält Czernohorszky
jedoch fest, dass damit die richtige Arbeit nicht beendet sei, sondern jetzt
erst richtig losgehe: "Wir bleiben dabei: Das ist ein erster Schritt - nun
heißt es, gemeinsam die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen
nachhaltig zu verbessern. Konkret geht es zum Beispiel darum, Kindern und
Jugendlichen mehr Mitsprache in allen Bereichen zu verschaffen, ein gerechtes
und spannendes Bildungssystem zu gewährleisten und die Rechte allen Kindern -
zum Beispiel auch Flüchtlingskindern - zu garantieren und auch die wachsende
Kinderarmut zu bekämpfen", so Czernohorszky abschließend. (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150310_OTS0171/kinderfreunde-zu-kinderrechten-teilziel-erreicht-die-arbeit-geht-weiter)
Volksanwaltschaft
begrüßt Ministerratsbeschluss zu UN-Kinderrechtskonvention
Kräuter:
Handlungsbedarf bei unbegleiteten minderjährigen JugendlichenVolksanwalt Günther Kräuter begrüßt den Beschluss des gestrigen Ministerrats, Vorbehalte gegen einzelne Artikel der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen. Er betrachtet
dies als weiteren
Fortschritt Österreichs hinsichtlich des Schutzes von Kinderrechten,
gleichzeitig weist er auf in Österreich nochungelöste menschenrechtliche
Problemfelder hin. "Nach wie vor werden minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge entgegen den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention anders
behandelt als Kinder und Jugendliche mit österreichischer
Staatsbürgerschaft", kritisiert Kräuter. In Österreichs
Erstaufnahmezentren des Bundes (Thalham/Traiskirchen) befinden sich rund 750
Kinder und Jugendliche, für die niemand die
Obsorgeverantwortung
trägt. Auch die Länder sieht Kräuter gefordert: "Es ist wichtig, dass
diese im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge sofort nach deren Eintreffen in Österreich
übernehmen." Kräuter appelliert neuerlich an politische Entscheidungsträger
in Bund und Ländern, ihrer Verantwortung zur Verbesserung der Lebenssituation
von benachteiligten Kindern nachzukommen. Denn die UN-Kinderrechtskonvention,
deren Bestimmungen in Österreich im Verfassungsrang stehen, sichert Kindern und
Jugendlichen einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates zu.
(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150311_OTS0136/?utm_source=2015-03-11&utm_medium=email&utm_term=inline&utm_content=html&utm_campaign=mailaboeinzel)
WIENWAHL 2015
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agendAVolk
http://www.agenda-volk.at/
av@agenda-volk.at
Arbeitsmarkt, Gesundheit-
und Bildungswesen – um nur ein paar wesentlichere Bereiche zu nennen
- müssen vor etwaigen Prestige- und Spaßprojekten absoluten Vorrang
haben!
Die Neue Mittelschule wird
nur dann funktionieren, wenn bereits der Weg dorthin, also Volksschule und auch
der Kindergarten, entsprechend modernisiert wird.
FPÖ Wien
Rathausplatz 81010 Wien
http://www.fpoe-wien.at/
lgst.wien@fpoe.at
•
Ausbildung
der Pädagogen: Dreijähriger Universitätslehrgang mit Bachelorabschluss/ bei
vorheriger Absolvierung der BAKIP dreisemestriger Universitätslehrgang mit
Bachelorabschluss:
•
Verkleinerung
der Betreuungsgruppen
•
Verbesserung
des Betreuungsschlüssels
•
Aufstockung
der Betreuungsplätze, v.a. im Krippenbereich
•
Verpflichtendes
Kindergartenjahr nur für Kinder mit Sprachdefiziten
Freidemokraten
Ramperstorffergasse 14/1, 1050 Wien
info@freidemokraten.at
www.freidemokraten.at
Unsere programmatischen
Ansätze hinsichtlich dieser von Ihnen gestellten spezialisierten Fragen liegen
zurzeit nicht in Einzelheiten vor. Wir werden freilich aus den vorgegebenen
Leitlinien und den bisher entwickelten bildungspolitischen Ansätzen sowie
unserer geltenden Beschlusslage entsprechende Positionen entwickeln.
Grundsätzlich halten wir
für Kleinkinder in erster Linie die Sozialisierung bei ihren Eltern und im
Kreis der Familie für erstrebenswert.
Laufende
Informationen finden Sie unter:
WIR sind die MARKE - https://www.facebook.com/pages/Bildung-WIR-sind-DIE-MARKE/1604070903156346?ref=hl
und Homepage http://www.bildung-wir-sind-die-marke.at/









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