Die UN-Konvention über die
Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen
verabschiedet und ist schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der
Kinderrechte geworden. Ein wesentliches
Rechtsprinzip sind die Beteiligungsrechte: „klassische“ Freiheitsrechte wie
Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sollen Kindern ebenso garantiert werden
wie ein Recht von Kindern auf soziale Integration und das grundsätzliche Recht
auf Partizipation.
Durch den derzeitigen
Kind-PädagogInnenschlüssel, die Kinderzahl pro Gruppe, die Größe der
Gruppenräumlichkeiten sowie die fehlenden Mindeststandards zur
Qualitätssicherung und das Ausbleiben
der Thematik Kinderrechte in Aus- und Weiterbildung von ElementarpädagogInnen
und KinderbetreuerInnen, sieht die Projektgruppe das Recht der Kinder auf
Beteiligung, soziale Integration und Partizipation gefährdet.
Daher wollen wir darauf
aufmerksam machen, dass durch folgende Maßnahmen die Rechte der Kinder in
unseren Kindergärten (besser) gewahrt werden können.
- Einen zeitgemäßen
Kind-PädagogInnenschlüssel von 5:1 für 2-3 jährige und 8:1 für 3- 6
jährige Kinder (Hayes,Palmer,Zaslow/CWLA,Scarr,Children Act/HSMO,EU-
Netzwerk,Hassenstein)
- Eine geringere
Kinderanzahl pro Gruppe (Hayes,Palmer,Zaslow,Scarr,Siemenmorgen)
- Mehr Platz im
Gruppenraum für Kinder und PädagogInnen/BetreuerInnen
- Österreichweite
Qualitätsstandards
- Integration des
Themas „Kinderrechte“ in die Aus- und Weiterbildung von
ElementarpädagogInnen und KinderbetreuerInnen
- regelmäßige
Supervision für PädagogInnen (bezahlt und in der Arbeitszeit)
Weitere Infos zur Projektgruppe „Kinderrechte im Kindergarten“ gibt es unter: http://www.plattform-educare.org/kinderrechte.htm
Rückfragen:
Viktoria Miffek Sabine
Hattinger-Allende
viktoria.miffek@gmail.com sabine.hat@gmx.at +43 (660) 4148905 +43 (650) 2604222
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.