Geschäftszahl: BMFJ-510000/0157-BMFJ -
PA/2014
Bundeskanzleramt Abt. I/B 2
RESSORTÜBERGREIFENDE ANGELEGENHEITEN,SUPPORT, BUDGET UND INTERNATIONALES
Frau Mag. Nicole Bayer
Betreff:
Stellungnahme zur Resolution von Johannes-Maria Lex betreffend „Bundesgesetz
für alle elementarpädagogischen Einrichtungen in Österreich!“
Zl.: 350.710/0388-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Leiterin Mag. Bayer,
im Gegenstand ergeht seitens des Bundesministeriums für
Familien und Jugend unter Bezugnahme auf die Petition betreffend die
Umsetzung eines
Bundesgrundsatzgesetzes
sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen in den
elementaren
Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
nachstehende Stellungnahme:
Zur Forderung nach Zentralisierung der Gesetzgebung ist
festzuhalten, dass gemäß Art. 14
Abs. 4 B-VG in Angelegenheiten des Kindergarten- und
Hortwesens Gesetzgebung und
Vollziehung den Ländern vorbehalten sind und die
Erlassung eines Grundsatzgesetzes ohne Änderung der Bundesverfassung nicht möglich ist.
Eine
derartige Initiative ist in dieser Legislaturperiode nicht geplant.
Alternativ dazu investiert der Bund bis 2017 mit der
15a-Vereinbarung über Ausbau des
institutionellen Kinderbetreuungsangebots nicht nur
vermehrt in den bedarfsgerechten
Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebots und in die
Verlängerung der Öffnungszeiten sondern auch in die Qualitätsverbesserung. Konkrete
Projekte zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels, der räumlichen Ausstattung, der
Ausbildung von Hilfskräften und die Anstellung
von Tageseltern können aus Bundesmittel gefördert werden.
Mit besten
Grüßen
Für die
Bundesministerin:
PETERLIK
(elektronisch
gefertigt)LINK ZUM PETITIONSTEXT: http://www.change.org/p/%C3%B6sterreichische-bundesregierung-wir-brauchen-ein-bundesgesetz-zur-umsetzung-des-bundesl%C3%A4nder%C3%BCbergreifenden-bildungsrahmenplanes-http-bundesrahmengesetz-info?utm_campaign=petition_created&utm_medium=email&utm_source=guides

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