GZ. BMF-310300/0090-I/4/2014
|
|
|
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Juli 2014, mit welchem Sie Herrn
Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger einen
Bundesrahmengesetzvorschlag zum Thema „Elementarpädagogische Einrichtungen in
Österreich“ zur Kenntnis bringen.
Konstruktive
Anregungen sind wichtig und werden von uns sehr ernst genommen.
Jedoch ist Ihr
Vorschlag rechtlich nicht durchführbar:
Kindergartenwesen
ist gemäß Art. 14 Abs.4 lit b B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.
Die fachlichen
Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden
anzustellenden Kindergärtnerinnen sind gemäß Art. 14 Abs. 3 lit d
B-VG Bundessache
in der Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache in der Erlassung von
Ausführungsgesetzen und in der Vollziehung.
Der Rechtstypus
"Bundes-Rahmengesetz" existiert als solcher nicht im
Rechtsquellenkatalog des B-VG, jedoch die Bundes-Grundsatzgesetzgebung.
Das von Ihnen
gewünschte Bundesgesetz wäre daher aus Verfassungsgründen nur für die
fachlichen Anstellungserfordernisse (z.B. Universitätsausbildung) möglich.
Auch für die
gewünschte Finanzierung durch Vereinbarungen zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden steht nur das Instrument der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur
Verfügung. Gemeinden können solche Vereinbarungen jedoch nicht abschließen.
Die Bundesregierung
hat sich in ihrem Regierungsprogramm jedoch den Ausbau und Stärkung der
elementarpädagogischen Einrichtungen als Bildungseinrichtungen zum Ziel
gesetzt. Quantitativ und qualitativ sollen die elementarpädagogischen
Einrichtungen in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur
Schaffung von besten Rahmenbedingungen zur Unterstützung für Familien
weiterentwickelt werden.
Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt:
Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Schaffung eines bundesweiten
Qualitätsrahmens für die elementar-pädagogischen Einrichtungen bis 2016, Ausbau
und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung sowie der Sprachförderung.
Maßgebliches Instrument für diese Vorhaben ist die bereits im Juli
abgeschlossene Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen
Kinderbetreuungsangebots. Für den darin vorgesehenen quantitativen und
qualitativen Ausbau der elementarpädagogischen Einrichtungen werden vom Bund in
den nächsten vier Jahren 305 Mio. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung
gestellt.
Neben dem Ausbau
des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes leistet der Bund mit 70 Mio.
Euro jährlich einen maßgeblichen Beitrag, um österreichweit einen kostenfreien
halbtägigen Kindergartenbesuch von 5-Jährigen gewährleisten zu können.
Angesichts der angespannten budgetären Lage kann der Forderung nach einem
„beitragsfreien Angebot österreichweit“ für weitere Altersgruppen nicht
entsprochen werden.
In der jüngsten
Novelle zur PädagogInnenausbildung (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer
neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen 2013) lag der Fokus auf der
Vereinheitlichung der LehrerInnenausbildung. Für den Bereich der
Elementarpädagogik gibt es bspw. die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung im
Bereich des Bachelorstudiums „Primarstufe“ bzw. die Berücksichtigung von neu
einzurichtenden Studien in den Leistungsvereinbarungen.
In Hinblick auf
dienstrechtliche Anliegen darf auf die Zuständigkeit der Länder bzw. Gemeinden
verwiesen werden.
Abschließend
darf Ihnen und allen Unterzeichnenden ein Dankeschön für das Engagement
ausgesprochen werden.
18.08.2014
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)
Antwort auf die Online-Petition http://www.change.org/p/%C3%B6sterreichische-bundesregierung-wir-brauchen-ein-bundesgesetz-zur-umsetzung-des-bundesl%C3%A4nder%C3%BCbergreifenden-bildungsrahmenplanes-http-bundesrahmengesetz-info?utm_campaign=petition_created&utm_medium=email&utm_source=guides

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.