Das wäre auch eine Chance, die von vielen
ExpertInnen im Begutachtungsverfahren aufgezeigten Schwachpunkte im derzeitigen
Entwurf für den Ausbau der elementaren Kinderbildung und -betreuung
auszubessern.
Handlungsbedarf gibt es insbesondere zu den Forderungen:
·
eine Pädagogin soll künftig für bis
zu acht Drei- bis Sechsjährige zuständig sein (statt derzeit bis zu 25),
wobei sich bei den unter Dreijährigen die Zahl der Kinder auf drei pro
Pädagogin reduziert
·
ein Bewegungsraum mit 60
Quadratmetern als Mindestausstattung
·
nicht mehr als 25 Schließtage
(Wochentage) pro Jahr
·
das Bekenntnis zur Inklusion
aller Kinder
·
Professionalisierung der
Mitarbeiterinnen im elementarpädagogischen Bereich (verpflichtende
Weiterbildung, Ausbildung auf akademischem Niveau)
Die elementarpädagogische Community hat daher in
einer Arbeitsgruppe der Plattform EduCare – ungeachtet
der Herkunft, Ideologie, Partei, Konfession,
pädagogischen Lehrmeinung und Schule sowie Trägerorganisationen der
Mitglieder - einen Vorschlag für ein Bundesrahmengesetz erstellt,
der als Grundlage für die Sicherung und Steigerung der Bildungs- und
Betreuungsqualität in Kinderbildungs- und – betreuungs-einrichtungen
herangezogen werden sollte: http://www.plattform-educare.org/bundesrahmen_gesetz.htm.
Dieser Gesetzesvorschlag ist auch Grundlage der laufenden Online-Petition für ein bundeseinheitliches Qualitätsrahmengesetz für alle elementarpädagogischen Einrichtungen. Die Petition, der sich innerhalb weniger Tage mittlerweile über 900 Personen aus ganz Österreich angeschlossen haben, kann unter http://chn.ge/1nxv4FX unterschrieben werden.
Siehe dazu die Stellungnahmen zur §15-Vereinbarung unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00037/index.shtml
Rückfragen bitte an:
Mag.a Dr.in Heidemarie
Lex-NalisTel.: +43 (664) 4634580
E-Mail: heide.lex-nalis@plattform-educare.org
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