ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER KINDERGARTEN- UND
HORTPÄDAGOGINNEN
IN ELEMENTAREN BIS ZU SEKUNDÄREN BILDUNGSEINRICHTUNGEN
Thaliastraße 130/12
1160 Wien
Telefon: + 43(699) 19 22 05 03
E-Mail: office@oedkh.at
Internet: www.oedkh.at
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Bitte
lernen Sie Föderalismusrealität, Frau Bundesministerin Karmasin!
Reaktion
des ÖDKH auf das KOSMO-Interview mit BMin Karmasin (27.10.2014):
Kosmo: „Kindergartenpädagogen und -assistenten
klagen aber über niedrige Einstiegsgehälter. Sollte man nicht gerade dort
ansetzen?“
BMin Karmasin: „Wir brauchen mehr Bewusstsein
für diesen sehr wichtigen Beruf und müssen neben der Akademisierung auch die
Forschung in dem Bereich stärken. Was die Gehälter betrifft, müssen wir
natürlich evaluieren, wie zeitgemäß sie sind. Aber wenn ich mir Wien anschaue,
da betragen die Einstiegsgehälter über 2.000 Euro brutto. Es gibt viele andere
Berufe, die mit weniger Geld anfangen.“
Interview in der Wochenzeitung KOSMO, http://www.kosmo.at/news/integration
Österreich „leistet“ sich 9 unterschiedliche Ländergesetze für elementare Bildungseinrichtungen – „Kindergarten“. So bekannt, so schlecht.
Dadurch bekommen nicht „nur“ Österreichs Kinder
unterschiedliche Bildungsbedingungen
zugemutet - es müssen sich auch Eltern nach verschiedenen Gegebenheiten
„einrichten“ und die MitarbeiterInnen der elementaren Bildungseinrichtungen
finden höchst „variable“ Arbeits- sowie Entlohnungssituationen vor.
Bis
zu € 530,- monatlichen Gehaltsunterschied gibt es bei den BerufsanfängerInnen!
Österreichs
KindergartenpädagogInnen finden derzeit -mindestens- 16 verschiedene
Lohnverhältnisse vor.
Der ÖDKH zeigt zum wiederholten Mal auf, welche
unterschiedliche Gehaltsansätze PädagogInnen in Österreich vorfinden.
In den letzten Wochen wurden die Besoldungsgegebenheiten
aller Bundesländer, Mindestlohntarif sowie BAGS-Tarif recherchiert. Im Tabellenvergleich
fällt auf, was auch MinisterInnen – vor allem die, um deren politischen Bereich
es geht – wissen müss(t)en:
Die
Besoldung von KindergartenpädagogInnen ist „Amtsgeheimnis“
Einsicht in die Besoldungstabellen der KindergartenpädagogInnen
erfordert detektivisches Vorgehen. Lediglich in Wien, OÖ und NÖ waren diese
leicht zugänglich. In den anderen Bundesländern werden diese finanziellen
Fakten offenbar als Amtsgeheimnis bzw. zur Einsicht ausschließlich für
Gewerkschaftsmitglieder gehandhabt.
Ein Schelm, der auf die Idee kommt, dass verhindert werden
will, dass sichtbar wird, wie unterschiedlich viel Wert die Bildungsarbeit der
PädagogInnen in den einzelnen Bundesländern, Gemeinden und bei den
verschiedenen Trägerorganisationen ist.
Mindestlohntarif und BAGS-Tarif (Berufsvereinigung von
Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe) gelten prinzipiell in ganz
Österreich als Basisberechnung für die Bezahlung – offensichtlich jedoch nicht
für KindergartenpädagogInnen.
Echte
Gehaltshöhe erst am Ende des Dschungels eventuell möglich!
In der Tabelle „2014 Gehaltsunterschiede KindergartenpädagogInnen
Österreichs“ (© bei ÖDKH) wurde ausschließlich das Basisgehalt der
Gehaltsstufen 1, 5, 15, 18 sowie die letzte Stufe des jeweiligen Schemas
verwendet. Eine Stufe steht prinzipiell für 2 Arbeitsjahre.
Es bestehen von der ersten Gehaltsstufe an finanzielle
Unterschiede für 40 Stunden Bildungsarbeit. Diese Tatsache ändert sich auch im
Lauf der weiteren Arbeitsjahre nicht und begleitet bis zur Pension…
Eindeutige Klarheit über die Höhe des Verdienstes gibt es
erst, wenn Durchblick über die angewandten Zulagen erlangt wurde, alte und neue
Vereinbarungen mit einer eventuellen „Ferienregelung“ (mehr als 5 Wochen Urlaub
im Jahr) verglichen wurden und das Alter der PädagogInnen berücksichtigt wurde.
Anstellungs-
und Vertretungswirrnisse
KindergartenpädagogInnen/ElementarpädagogInnen haben
Arbeitsverträge bei Ländern, Gemeinden, privaten TrägerInnen und einige wenige
Prozent beim Bund. Je nachdem gelten daher Mindestlohntarif, BAGS-Tarif,
Landesbedienstetengesetz bzw. Gemeindebedienstetengesetz.
Ebenso verschieden sind die gesetzlichen,
verhandlungsbefugten Vertretungsorganisationen der PädagogInnen:
·
private Anstellung: GPA,
·
Landes- und Bundesanstellung: GÖD,
·
Gemeindeanstellung: GdG-KMSfB.
Auch dazu gibt es eine aufschlussreiche Übersicht des ÖDKH.
Drei Teilgewerkschaften verhandeln mit den
GesetzgeberInnen/TrägerInnen und das leider nicht immer bundesweit – wie die
Gehaltsübersicht zeigt.Bei HortpädagogInnen und den unterstützenden MitarbeiterInnen wie AssistentInnen und HelferInnen sieht es ebenso undurchsichtig aus…
Der
ÖDKH ist die einzige überparteiliche, trägerInnenunabhängige,
konfessionsübergreifende und bundesweite Berufsvertretung in Österreich,
die Kindergarten- und HortpädagogInnen vertritt, egal
welche/n Dienstgeber/in sie haben und ist somit die kompetente Stimme für
elementar-bildungspolitische Angelegenheiten.
Der Bildungsauftrag sämtlicher PädagogInnen muss als gleich
wahrgenommen werden, egal in welchem Bundesland und/oder bei welcher Trägerorganisation
sie ihre Arbeit verrichten.
Bundeszuständigkeit
für alle Bildungseinrichtungen – daher auch für die elementarpädagogischen
Der ÖDKH fordert seit Jahrzehnten, dass die
Basiszuständigkeit auch für den elementaren Bildungsbereich beim Bund liegt. Am
besten in einem Ministerium für Bildung – elementare Bildungseinrichtungen mit
ihrem Auftrag „Basisbildungsstätte“ als gleichberechtigter Part im
Bildungswesen Österreichs.
Inklusive gemeinsamer tertiärer Basis-Ausbildung aller
PädagogInnen für alle Bildungseinrichtungen für Kinder/Jugendliche.
Dann müss(t)en auch die verhandlungszuständigen
Vertretungen gemeinsam agieren und österreichweite, bessere sowie klarere
Verhältnisse herstellen.
Dazu bedarf es eines (ministeriellen) politischen
Überblicks über die prekären Gegebenheiten, fachliche Kompetenz sowie Mut zu
nachhaltigem bildungspolitischem Handeln. ExpertInnen und KooperationspartnerInnen
mit bildungs- wie auch gesellschaftsrelevanten sowie wissenschaftlich
fundierten Konzepten stehen seit langem zur Verfügung!
PolitikerInnen
müssten nur wollen…
Die Unterschiede des Gehaltes/der Besoldung der Kindergarten- und HortpädagogInnen sind in Österreich weiterhin extrem unterschiedlich.
Das Dokument "2014 Gehaltsunterschiede" © bei ÖDKH - zeigt das auf.
Anzumerken ist auch, dass um die Höhe der Bezüge ganz viel Geheimnis gemacht wird, die Tabellen kaum leicht im Internet zu finden sind. Warum wohl??
Überblick über die unterschiedlichen gesetzlichen Vertretungen für Kindergarten- und HortpädagogInnenDas Dokument "2014 Gehaltsunterschiede" © bei ÖDKH - zeigt das auf.
Anzumerken ist auch, dass um die Höhe der Bezüge ganz viel Geheimnis gemacht wird, die Tabellen kaum leicht im Internet zu finden sind. Warum wohl??
Rückfragen bitte an:
Raphaela
Keller
Vorsitzende
des ÖDKH - Österreichischer Berufsverband der Kindergarten- und
HortpädagogInnen in elementaren bis zu sekundären Bildungseinrichtungen
Telefon:
+43 699 19220503
E-Mail: office@oedkh.at


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