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Freitag, 31. Oktober 2014

Bitte lernen Sie Föderalismusrealität, Frau Bundesministerin Karmasin!


 
ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER KINDERGARTEN- UND HORTPÄDAGOGINNEN
IN ELEMENTAREN BIS ZU SEKUNDÄREN BILDUNGSEINRICHTUNGEN

Thaliastraße 130/12
1160 Wien
Telefon: + 43(699) 19 22 05 03
E-Mail: office@oedkh.at  
Internet: www.oedkh.at

 

Bitte lernen Sie Föderalismusrealität, Frau Bundesministerin Karmasin!

Reaktion des ÖDKH auf das KOSMO-Interview mit BMin Karmasin (27.10.2014):

Kosmo: „Kindergartenpädagogen und -assistenten klagen aber über niedrige Einstiegsgehälter. Sollte man nicht gerade dort ansetzen?“

BMin Karmasin: „Wir brauchen mehr Bewusstsein für diesen sehr wichtigen Beruf und müssen neben der Akademisierung auch die Forschung in dem Bereich stärken. Was die Gehälter betrifft, müssen wir natürlich evaluieren, wie zeitgemäß sie sind. Aber wenn ich mir Wien anschaue, da betragen die Einstiegsgehälter über 2.000 Euro brutto. Es gibt viele andere Berufe, die mit weniger Geld anfangen.“

Interview in der Wochenzeitung KOSMO, http://www.kosmo.at/news/integration

 

Österreich „leistet“ sich 9 unterschiedliche Ländergesetze für elementare Bildungseinrichtungen – „Kindergarten“. So bekannt, so schlecht.

Dadurch bekommen nicht „nur“ Österreichs Kinder unterschiedliche  Bildungsbedingungen zugemutet - es müssen sich auch Eltern nach verschiedenen Gegebenheiten „einrichten“ und die MitarbeiterInnen der elementaren Bildungseinrichtungen finden höchst „variable“ Arbeits- sowie Entlohnungssituationen vor.

Bis zu € 530,- monatlichen Gehaltsunterschied gibt es bei den BerufsanfängerInnen!

Österreichs KindergartenpädagogInnen finden derzeit -mindestens- 16 verschiedene Lohnverhältnisse vor.

Der ÖDKH zeigt zum wiederholten Mal auf, welche unterschiedliche Gehaltsansätze PädagogInnen in Österreich vorfinden.

In den letzten Wochen wurden die Besoldungsgegebenheiten aller Bundesländer, Mindestlohntarif sowie BAGS-Tarif recherchiert. Im Tabellenvergleich fällt auf, was auch MinisterInnen – vor allem die, um deren politischen Bereich es geht – wissen müss(t)en:

Die Besoldung von KindergartenpädagogInnen ist „Amtsgeheimnis“

Einsicht in die Besoldungstabellen der KindergartenpädagogInnen erfordert detektivisches Vorgehen. Lediglich in Wien, OÖ und NÖ waren diese leicht zugänglich. In den anderen Bundesländern werden diese finanziellen Fakten offenbar als Amtsgeheimnis bzw. zur Einsicht ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder gehandhabt.

Ein Schelm, der auf die Idee kommt, dass verhindert werden will, dass sichtbar wird, wie unterschiedlich viel Wert die Bildungsarbeit der PädagogInnen in den einzelnen Bundesländern, Gemeinden und bei den verschiedenen Trägerorganisationen ist.

Mindestlohntarif und BAGS-Tarif (Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe) gelten prinzipiell in ganz Österreich als Basisberechnung für die Bezahlung – offensichtlich jedoch nicht für KindergartenpädagogInnen.

Echte Gehaltshöhe erst am Ende des Dschungels eventuell möglich!

In der Tabelle „2014 Gehaltsunterschiede KindergartenpädagogInnen Österreichs“ (© bei ÖDKH) wurde ausschließlich das Basisgehalt der Gehaltsstufen 1, 5, 15, 18 sowie die letzte Stufe des jeweiligen Schemas verwendet. Eine Stufe steht prinzipiell für 2 Arbeitsjahre.

Es bestehen von der ersten Gehaltsstufe an finanzielle Unterschiede für 40 Stunden Bildungsarbeit. Diese Tatsache ändert sich auch im Lauf der weiteren Arbeitsjahre nicht und begleitet bis zur Pension…

Eindeutige Klarheit über die Höhe des Verdienstes gibt es erst, wenn Durchblick über die angewandten Zulagen erlangt wurde, alte und neue Vereinbarungen mit einer eventuellen „Ferienregelung“ (mehr als 5 Wochen Urlaub im Jahr) verglichen wurden und das Alter der PädagogInnen berücksichtigt wurde.

Anstellungs- und Vertretungswirrnisse

KindergartenpädagogInnen/ElementarpädagogInnen haben Arbeitsverträge bei Ländern, Gemeinden, privaten TrägerInnen und einige wenige Prozent beim Bund. Je nachdem gelten daher Mindestlohntarif, BAGS-Tarif, Landesbedienstetengesetz bzw. Gemeindebedienstetengesetz.

Ebenso verschieden sind die gesetzlichen, verhandlungsbefugten Vertretungsorganisationen der PädagogInnen:

·         private Anstellung: GPA,

·         Landes- und Bundesanstellung: GÖD,

·         Gemeindeanstellung: GdG-KMSfB.

Auch dazu gibt es eine aufschlussreiche Übersicht des ÖDKH.
Drei Teilgewerkschaften verhandeln mit den GesetzgeberInnen/TrägerInnen und das leider nicht immer bundesweit – wie die Gehaltsübersicht zeigt.
Bei HortpädagogInnen und den unterstützenden MitarbeiterInnen wie AssistentInnen und HelferInnen sieht es ebenso undurchsichtig aus…

Der ÖDKH ist die einzige überparteiliche, trägerInnenunabhängige, konfessionsübergreifende und bundesweite Berufsvertretung in Österreich,
die Kindergarten- und HortpädagogInnen vertritt, egal welche/n Dienstgeber/in sie haben und ist somit die kompetente Stimme für elementar-bildungspolitische Angelegenheiten.

Der Bildungsauftrag sämtlicher PädagogInnen muss als gleich wahrgenommen werden, egal in welchem Bundesland und/oder bei welcher Trägerorganisation sie ihre Arbeit verrichten.

Bundeszuständigkeit für alle Bildungseinrichtungen – daher auch für die elementarpädagogischen

Der ÖDKH fordert seit Jahrzehnten, dass die Basiszuständigkeit auch für den elementaren Bildungsbereich beim Bund liegt. Am besten in einem Ministerium für Bildung – elementare Bildungseinrichtungen mit ihrem Auftrag „Basisbildungsstätte“ als gleichberechtigter Part im Bildungswesen Österreichs.
Inklusive gemeinsamer tertiärer Basis-Ausbildung aller PädagogInnen für alle Bildungseinrichtungen für Kinder/Jugendliche.

Dann müss(t)en auch die verhandlungszuständigen Vertretungen gemeinsam agieren und österreichweite, bessere sowie klarere Verhältnisse herstellen.
Dazu bedarf es eines (ministeriellen) politischen Überblicks über die prekären Gegebenheiten, fachliche Kompetenz sowie Mut zu nachhaltigem bildungspolitischem Handeln. ExpertInnen und KooperationspartnerInnen mit bildungs- wie auch gesellschaftsrelevanten sowie wissenschaftlich fundierten Konzepten stehen seit langem zur Verfügung!

PolitikerInnen müssten nur wollen…

Die Unterschiede des Gehaltes/der Besoldung der Kindergarten- und HortpädagogInnen sind in Österreich weiterhin extrem unterschiedlich.
Das
Dokument "2014 Gehaltsunterschiede"  © bei ÖDKH - zeigt das auf.
Anzumerken ist auch, dass um die Höhe der Bezüge ganz viel Geheimnis gemacht wird, die Tabellen kaum leicht im Internet zu finden sind. Warum wohl??
Überblick über die unterschiedlichen gesetzlichen Vertretungen für Kindergarten- und HortpädagogInnen

Rückfragen bitte an:

Raphaela Keller

Vorsitzende des ÖDKH - Österreichischer Berufsverband der Kindergarten- und HortpädagogInnen in elementaren bis zu sekundären Bildungseinrichtungen

Telefon: +43 699 19220503

E-Mail: office@oedkh.at

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