Neue Begriffe bringen die Elementarpädagogik nicht weiter!
PRESSEAUSSENDUNG
zum
Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Familie und Jugend zur
Vereinbarung gem.
Art. 15a B-VG über den Ausbau
des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes
Die
Plattform EduCare freut sich über die Änderungen der Wortwahl – KinderBILDUNGS-
und –betreuungseinrichtung – in der wir zumindest den Ansatz zu einem
Bekenntnis zum Kindergarten als Bildungseinrichtung sehen.
Wir
begrüßen auch die explizite Einbeziehung der Tagesmütter/-väter/-eltern in das
Vertragswerk und einzelne Änderungen zum Betreuungsschlüssel sowie zu den
Öffnungszeiten.
Qualität
vor Quantität
Weniger erfreut uns, dass für jene 350 Millionen Euro die bis 2017 in den elementaren Bildungsbereich fließen sollen, wiederum keinerlei konkreten Maßnahmen für die Durchsetzung der qualitativen Weiterentwicklung festgelegt werden. Wieder einmal wird von der Erarbeitung von „Empfehlungen von Mindeststandards“ gefaselt. Wieder einmal wurde es verabsäumt, gesetzliche, den internationalen Empfehlungen folgende Qualitätsstandards vorzuschreiben.
Und
so bleibt alles beim Alten: jedes Bundesland legt die Vereinbarung aus, wie es
will.
Ein
Bundesrahmengsetz ist gefordert
Die
längst fällige Qualitätsverbesserung im elementaren Bildungs- und
Betreuungsbereich lässt sich nicht durch das Erarbeiten von „Empfehlungen über
Mindeststandards in der Kinderbetreuung“ herstellen.
Notwendig
dazu ist ein von der Plattform EduCare seit Jahren gefordertes
BundesRahmengesetz, das Qualitätskriterien entsprechend internationaler
Empfehlungen festlegt - siehe dazu den von der Plattform EduCare erstellten
Entwurf unter http://www.plattform-educare.org/2013/BRG%20Final%202013-07-13.pdf,
der von maßgeblichen Seiten unterstützt wird.
Die
Ausbildung von KindergartenpädagogInnen ist neuerlich kein Thema
Wieder
einmal stellen wir fest, dass die längst fällige Akademisierung der
pädagogischen Kernfachkräfte nicht angesprochen wird.
Dabei
wird völlig ignoriert, dass sich bereits mehrere Ausbildungsträger auf den Weg
gemacht haben und akademische Ausbildungen anbieten, deren AbsolventInnen in
3-4 Jahren im Berufsfeld ankommen werden:
- Universitätslehrgang Salzburg - http://www.virgil.at/de/bildung/aktuelle-veranstaltungen/lehrgaenge/universitaetslehrgang-fuer-elementarpaedagogik-ma-eced/;
- Bachelor-Lehrgang FH Campus Wien - http://www.fh-campuswien.ac.at/bachelor___master/soziales/bachelor/sozialmanagement_in_der_elementarpaedagogik/ueberblick/;
- KIWI-Lehrgang babe+ - http://www.babeplus.at/
Die
Empfehlungen der ExpertInnengruppe im Rahmen der
„PädagogInnenBildungNEU“, die akademische Ausbildung von
KindergartenpädagogInnen im Verband mit allen pädagogischen Berufen anzubieten,
wird weiterhin vernachlässigt.
Österreich
ist damit das einzige Land in Europa, das seine Kindergartenpädagoginnen auf
sekundärer Ebene ausbildet.
Mit dieser Ignoranz der
Bundesregierung entsteht die Gefahr eines Wildwuchses der akademischen
Ausbildungsangebote und nicht vergleichbarer Abschlüsse.
Nachhaltigkeit
ist nicht vorgesehen
Die
erneute Festlegung der Kostenübernahme innerhalb einer befristeten
§15a-Vereinbarung für Länder und Gemeinden erschwert nachhaltige Maßnahmen, wie
beispielsweise die Weiterführung und Finanzierung des Gratiskindergartens oder
zeitgemäße Öffnungs-/Schließzeiten.
Was
geschieht, wenn der Bund die Kosten einfach einstellt? Dürfen die Eltern dann
wieder für kürzere Öffnungszeiten mehr bezahlen?
Elementare
Bildung braucht mehr als neue Begriffe
-
ein längst fälliges BundesRahmengesetz erlassen;
- die Ausbildung von KindergartenpädagogInnen in die Reform der „PädagogInnenbildungNEU“ einbinden;
- den Ländern und Gemeinden verbindlich mehr finanzielle Mittel im Rahmen des Finanzausgleiches zur Umsetzung zur Verfügung stellen.
Insgesamt
betrachten wir den vorliegenden Entwurf als wenig ambitioniert.
Rückfragen bitte an:
Mag. Dr. Heidemarie Lex-Nalis
Steuerndes Mitglied der Plattform EduCare
Telefon: +43 (664) 4634580
E-Mail: heide.lex-nalis@plattform-educare.org
Internet: http://www.plattform-educare.org/mitgliederdetails2.htm#Lex-Nalis
Siehe auch:
1. Positionen
der Plattform EduCare für ein Bundesrahmengesetz für elementarpädagogische
Bildungseinrichtungen
2. Gesetzesvorschlag
der Plattform EduCare
3. Positionen
/ Reaktionen auf die Vorschläge der Plattform EduCare
·
Arbeiterkammer: "Die AK setzt sich
seit vielen Jahren dafür ein, mehr Plätze in der Kinderbetreuung zu schaffen.
Diese müssen aber durchgängig von hoher Qualität sein", sagt AK Präsident
Rudi Kaske. "Das kann mit einem Bundesrahmengesetz sichergestellt werden,
in dem Standards zu Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel und anderen
Rahmenbedingungen vorgeben werden, die nirgends unterschritten werden dürfen.
Nur dann kann der Auftrag als elementare Bildungseinrichtung von Krippen und
Kindergärten auch wirklich erfüllt werden."
·
Bundeskinderfreunde: "Wir können uns
nur immer wieder wiederholen:Kindergärten sind elementare Bildungseinrichtungen
und als solche brauchen sie bundesweit einheitliche Standards und
Rahmenbedingungen.“
·
GRÜNE: "Wir brauchen endlich
einheitliche Bildungsstandards und eine einheitliche Qualität für alle Kinder
vom Boden- bis zum Neusiedlersee. Derzeit hängt es von der Postleitzahl ab, wie
viel Platz und welche Rahmenbedingungen Kinder in Kindergärten und Krippen
vorfinden.“
·
Industriellenvereinigung: "Alle
Kinder verdienen von Beginn an gerechte Bildungschancen. Dafür braucht es aber
endlich österreichweit einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards in
den elementarpädagogischen Einrichtungen. Die Industrie unterstützt daher
die Forderung nach einem Bundesrahmengesetz zur Sicherung der Qualität und
Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für alle österreichischen
Kindergärten.“
·
Kinderfreunde Wien: "Wenn wir
für unsere Kinder in die Zukunft blicken, dann orientieren wir uns mit der
Forderung nach einem Bundesrahmengesetz nicht am Mittelfeld, sondern an den
Besten"
·
NEOS: "Die Plattform EduCare der
Kinderbetreuungsberufe fordert ein Bundesrahmengesetz für die
Elementarpädagogik, das Qualitätsstandards festlegt. NEOS unterstützt diese
Forderung und ruft die Regierung zum Handeln auf: "Die geplante
freiwillige Vereinbarung der Bundesländer ist gescheitert, jetzt brauchen wir
klare Rahmenbedingungen, auf die sich die Eltern verlassen können.“
·
Österreichischen Liga für Kinder- und
Jugendgesundheit (Kinderliga): „Die Österreichischen Liga für Kinder- und
Jugendgesundheit (Kinderliga) befürwortet den heute von der Plattforum EduCare
präsentierten Entwurf eines einheitlichen Bundesrahmengesetzes, das
international vergleichbare Qualitätsstandards für alle Kindergärten in
Österreich garantiert“
·
ÖGB: „Die Grundlagen für eine
erfolgreiche Bildungskarriere werden bereits im Vorschulalter gelegt. Der
Kindergarten ist daher keine Aufbewahrungsstelle für Kinder, sondern eine
Bildungseinrichtung, in der schon sichergestellt wird, dass alle Kinder die
gleichen Bildungschancen haben. Um die hohen Anforderungen erfüllen zu können, brauchen
ElementarpädagogInnen österreichweit die gleichen Bedingungen.“
·
Parlament: Seitens der SPÖ wurde
daher 2006 und seitens der GRÜNEN 2009 ein Entschließungsantrag
betreffend ein Bundes-Verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert wird, und für ein Bundesgrundsatzgesetz über die Errichtung, Erhaltung
und Auflassung von öffentlichen Kindertagesstätten eingebracht (Schaffung einer
Bundeskompetenz für die Grundsatzgesetzgebung in Angelegenheiten der Ausübung
öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen).
·
St. Nikolaus Kindertagesheimstiftung in der
Erzdiözese Wien: „Der Wandel des Kindergartens von einer
"Betreuungseinrichtung" zu einer "Bildungseinrichtung" ist
formal schon vielfach vollzogen. Der Kindergarten wird - Gott sei Dank - schon
oft als erste Bildungsinstitution gesehen und eben nicht mehr als Vorbereitung
auf den "eigentlichen" Beginn der Bildungskarriere, als
"Vor-Schule". Bildung beginnt mit dem ersten Tag des Lebens.
Folgerichtig kommt den frühen Kinderjahren und ihren Bildungseinrichtungen eine
besondere Bedeutung zu.
Aber warum gibt es keine grundlegenden
Reformen in diesem Bereich? Derzeit gibt es neun Landesgesetze mit
unterschiedlichen Qualitätsstandards betreffend Gruppengröße, Personal,
Ausstattung etc. Eine einheitliche Gesetzesgrundlage in ganz Österreich würde
die Qualitätsstandards im Elementarbereich sicherstellen.“

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